AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Dienstleistungen und Produkte im Bereich der Telekommunikation, IT-Sicherheit und Service, der KNÖCHEL IT CONSULTING UG

Knöchel IT Consulting UG
CEO – Karl-Heinz Knöchel
Robert-Koch-Str. 16
D-64331 Weiterstadt (Hessen)

Telefon: +49 6150 970 970 0
E-Mail: info@knoechel-consult.de
Internet: www.knoechel-consult.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: wird nachgereicht

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Karl-Heinz Knöchel

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1.Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Knöchel IT Consulting UG – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt – für sämtliche Dienstleistungen und Produkte im Bereich der Telekommunikation, IT-Sicherheit und Service, sowie Dienstleistungen im Beratungs- und Unterstützungsbereich.

1.2 Soweit mit dem Auftraggeber einzel vertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen dieeinzel vertraglichen Regelungen vor. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, auch wenn auf sie im Rahmen des Vertragsabschlusses Bezug genommen wurde, nur mit schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters Vertragsbestandteil.

2.Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individual vertraglichen Vereinbarung.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

3.2 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) vier Wochen gebunden.

3.3 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot bzw. technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen in Folge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen den Dienstleister hergeleitet werden können.

3.4 In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder –fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich festgelegt worden sind.

4.Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende vereinbart.

4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn

a) der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.

b)der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

b)der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

4.4 Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3,

a) vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür werden pauschal 100 EUR vereinbart.

b)den Vertrag oder einzelne Leistungsteile vor Leistungserbringung, so behält der Dienstleister bei Verträgen, die zu einem Fest- oder Mindestpreis abgewickelt werden, den vollen Zahlungsanspruch. Der Dienstleister muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

5.Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Mit den unter diesen Bedingungen erbrachten Leistungen unterstützt der Dienstleister seine Auftraggeber ausschließlich bei den Vorhaben, die die Auftraggeber in eigener Verantwortung durchführen. Der Dienstleister übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde.

5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.5 Zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen ist der Dienstleister regelmäßig auf Unterstützung des Auftraggebers bzw. Zugriff auf dessen System und Daten angewiesen. Der Auftraggeber wird daher dem Dienstleister in dem erforderlichen Umfang bei der Erbringung der Leistungen unterstützen. Insbesondere wird der der Dienstleister die für den Systemzugang erforderlichen Informationen und Zugangsdaten zeitnah bei Auftragserteilung zur Verfügung stellen. Die Unterstützung durch den Auftraggeber ist Voraussetzung für die zeitgerechte Erbringung der Dienstleistungen des Dienstleisters. Wird diese Unterstützung nicht in dem erforderlichen Umfang erbracht, sind etwa getroffene Terminvereinbarungen hinfällig und in entsprechender Weise anzupassen.

5.6 Der Auftraggeber stellt sicher, dass täglich – bei Bedarf in kürzeren Abschnitten – Backups des gesamten IT-Systems, zu dem seinem Dienstleister Zugang gewährt wird, durchgeführt werden. Der Auftraggeber wird den Dienstleister schnellstmöglich über etwaige Änderungen am IT-System oder den verarbeiteten Daten informieren, die Einfluss auf die vom Dienstleister zu erbringenden Dienstleistungen haben können. Dies gilt insbesondere, wenn derartige Änderungen sich auf den Umfang und die Kosten der Dienstleistungen vom Dienstleister auswirken können.

5.7 Die Unterstützungsleistungen des Auftraggebers erfolgen ohne zusätzliche Berechnung.

5.8 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung umfasst die Unterstützung des Dienstleisters durch den Auftraggeber insbesondere Folgendes: Zugang zu dem IT-System des Auftraggebers mit Administratorrechten; Unterstützung durch einen Mitarbeiter aus dem IT-Bereich des Auftraggebers mit vollen Zugangsrechten zum System; Mindestens ein für den Dienstleister an allen Wochentagen ganztags zur Verfügung stehender Arbeitsplatzrechner mit Netzwerkzugang; Die Möglichkeit zum Remote-Zugriff nach Absprache.

5.9 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder einer Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6.Nutzungsrechte

6.1 Sämtliche in Verbindung mit den Dienstleistungen des Dienstleisters stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben beim Dienstleister. Dem Auftraggeber werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen vom Dienstleister erforderlich sind. Beabsichtigt der Auftraggeber, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Dienstleistungen einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.

7.Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Preis nach Beendigung oder – bei länger als einem Monat andauernden Beratungs- und Unterstützungsprojekten – entsprechend monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. Bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis wird die Abrechnung der Dienstleistung monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

7.2 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

7.3 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis – insbesondere in Kostenvoranschlägen – sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

7.4 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

7.5 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

7.6 Sämtliche Zahlungen sind nach Erhalt ohne jeden Abzug sofort fällig. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister ohne weitere Mahnung berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

7.7 Werden dem Dienstleister nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist der Dienstleister berechtigt, seine Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Gebühren oder einer Sicherheitsleistung in gleicher Höhe abhängig zu machen.

7.8 Die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten oder nicht anerkannten Forderungen ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur im Hinblick auf Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.

8. Haftung

8.1 Soweit der Dienstleister im Rahmen der Dienstleistungen des Auftraggebers Hardware- oder Softwareprodukte liefert, gelten die Gewährleistungsbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters für Hardware- und Softwareverkauf, die im Internet unter der Adresse https://www.knoechel-consult.de, Link AGB abzurufen sind.

8.2 Soweit der Dienstleister im Rahmen der vertragsgemäßen Dienstleistungen ausnahmsweise eigene Programmierleistungen erbringt, steht der Dienstleister dafür ein, dass die von ihr erstellten Programme den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Bei von ihm zu vertretenden Mängeln der von ihm erstellten Programme ist derDienstleister ausschließlich verpflichtet, diese nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung zu beheben. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist ist damit nicht verbunden. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so kann der Auftraggeber dem Dienstleister schriftlich eine angemessene weitere Nachfrist setzen und nach einem erneuten Fehlschlag anteilige Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag rückgängig machen; der Anspruch auf Beseitigung des konkreten Mangels ist dann ausgeschlossen. Diese Rechte beschränken sich ausschließlich auf die anteilige Vergütung für die Programmerstellung, sofern durch die Mängel nicht die gesamte vom Dienstleister erbrachte Dienstleistung wertlos wird.

8.3 Die Verjährungsfrist für die Rechte gemäß vorstehendem Absatz 1 und Absatz 2 und Schadensersatzansprüche beträgt 1 Jahr.

8.4 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

8.5 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.4) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8.6 Zur Vorbeugung gegen Schäden beachtet der Auftraggeber auch im eigenen Interesse die im IT-Bereich üblichen oder empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen und stellt z. B. sicher, dass Daten und Programme regelmäßig gesichert werden und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können (Fall-Back-Konzepte).

8.7 Die Haftung des Dienstleisters richtet sich ausschließlich nach dem in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Regelungen, soweit einzelvertraglich und in schriftlicher Form nichts anderes vereinbart ist. Alle sonstigen Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, insbesondere aus vertraglicher Haftung oder aus der Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Der Haftungsausschluss gilt auch zu Gunsten von Erfüllungsgehilfen und Vertretern des Dienstleisters.

8.8 Außer bei Vorsatz ist die Haftung in jedem Falle auf die Vertragssumme beschränkt.

9.Vertraulichkeit

9.1 Die Vertragspartner verpflichten sich einander zeitlich unbeschränkt, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichneten Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung zugängig gemacht werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte erfolgt nur mit vorheriger schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.

10.Sonstige Bestimmungen

10.1 Die Rechte aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung des Dienstleisters auf Dritte übertragen werden; hiervon ausgenommen ist die Übertragung auf mit dem Auftraggeber im Sinne von § 15 AktG verbundene Unternehmen.

10.2 Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch den Dienstleister vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.

11.Gerichtsstand

11.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

11.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist:

ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.

12.Salvatorische Klausel

12.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils

unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die

a) dem ursprünglich angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt

b) dem wirtschaftlichen Interesse der Vertragsparteien am nächsten kommt

c) den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Die Geschäftsführung der KNÖCHEL IT CONSULTING UG

Stand:
April 2018